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VG Magdeburg, 28.06.2007 - 3 A 61/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.06.2007 - 3 A 61/05
Die ausgesprochene Maßnahme ist deshalb nicht unverhältnismäßig, denn der vom Kläger befürchtete Nachteil beruht auf seinem Verhalten als Gewerbetreibender, nicht auf der behördlichen Entscheidung als solcher (vgl. BVerwG, Beschl.v. 25.3.1991, GewArch 1991, 226). - BVerwG, 21.07.1964 - I C 102.61
Gewerberechtliche Voraussetzungen der Untersagung des Handeltreibens mit …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.06.2007 - 3 A 61/05
Eine erneute Überprüfung der der Verurteilung des Klägers zu Grunde liegenden Feststellungen des Strafgerichts kommt somit mit anderen Worten allenfalls dann in Betracht, wenn substantiiert dargelegt wird, dass und inwieweit die der Verurteilung zu Grunde liegenden Feststellungen des Strafgerichts den Tatsachen nicht entsprochen haben (so deutlich: BVerwG, Urt.v. 21.7.1964, GewArch 1965, 7). - VG Braunschweig, 04.02.2004 - 3 B 31/04
Familiengerechte Hilfe; Großfamilie; Heizkosten; Notlage; Stromnachzahlung; …
Auszug aus VG Magdeburg, 28.06.2007 - 3 A 61/05
Das zuvor geführte Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes blieb für den Kläger ohne Erfolg (Beschluss der Kammer vom 22.3.2004 - 3 B 31/04 MD -).
- VG München, 18.11.2015 - M 22 S 15.2057
Voraussetzungen eines sicherheitsrechtlichen Kontaktverbotes
Auch die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit von Maßnahmen nach § 35 GewO ist nicht ausgeschlossen, wie die der Antragsgegnerin mitgeteilten Beispiele aus der gewerberechtlichen Rechtsprechung zweier Verwaltungsgerichte zeigen (siehe wie schon erwähnt VG Stuttgart, Beschluss vom 21.1.2011, Az. 4 K 5220/10: Bestätigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Teiluntersagung der Unterrichtung und Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Rahmen des gewerblichen Schachunterrichts wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften; siehe auch VG Magdeburg, Beschluss vom 22.3.2004, Az. 3 B 31/04 MD: Bestätigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Untersagung der Ausübung des Gewerbes "Ausführen von Theaterprojekten sowie Puppentheater" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern; siehe zur letzteren Entscheidung auch die Hauptsacheentscheidung des VG Magdeburg, Urteil vom 28.6.2007, Az. 3 A 61/05).